Montag bis Freitag von 8 - 12 und von 13 bis 15:30 Uhr
Was ist bei einem Todesfall zu tun
Notwendige Schritte:
Bei einem Todesfall im Wohnhaus:
Bestattung Anrufen; diese verständigt die zuständige Amts- oder Distriktsärztin / den zuständigen Amts- oder Distriktsarzt.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Totenbeschauärztin/arzt wird von der Anstaltsleitung verständigt.
Bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit:
Die Polizei verständigen. Sie trifft alle notwendigen Maßnahmen.
Bei der Friedhofsverwaltung erhalten Sie die Grabzuweisung für die Bestattung. Dort wird ihnen auf Wunsch ein Gespräch mit dem Seelsorger vermittelt, der mit ihnen den liturgischen Ablauf der Begräbnisfeier bespricht.
Kontaktaufnahme mit dem Friedhofswärter zwecks Räumung der Grabstätte.
Termin des Begräbnisses und Begräbnisablauf werden im Bestattungsinstitut ihrer Wahl besprochen. Bei Vorlage der notwendigen Dokumente besorgt das Bestattungsinstitut auch die Sterbeurkunde.